Werbevereinbarung
Stand: 06.03.2026
§1 Vorbemerkung
Medikamendo ist ein Werbe- und Dienstleistungsunternehmen, das mit seiner Online-Plattform www.medikamendo.de die digitale Sichtbarkeit lokaler Apotheken erhöht und Patienten dabei unterstützt, den Zugang zu Arzneimitteln effizienter, transparenter und komfortabler zu gestalten. Ziel ist es, unnötige Wege zu vermeiden, Prozesse zu vereinfachen und gleichzeitig die Attraktivität stationärer Apotheken gegenüber reinem Versandhandel zu stärken, ohne die freie Apothekenwahl der Patienten zu beeinträchtigen.
Medikamendo stellt ausschließlich eine digitale Werbe- und Kommunikationsplattform sowie die hierfür erforderliche technische Infrastruktur bereit.
Medikamendo ist weder Anbieter noch Vermittler pharmazeutischer oder medizinischer Leistungen und wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner der zwischen Patienten, Ärzten und Apotheken geschlossenen Versorgungs- oder Lieferverträge.
Medikamendo hat keinen Einfluss auf ärztliche Diagnosen, Behandlungen oder Verordnungen. Ärzte entscheiden jederzeit eigenverantwortlich und im Einzelfall über die Ausstellung von Rezepten.
Die Entscheidung, ob und bei welcher Apotheke ein Rezept eingelöst wird, trifft ausschließlich der Patient in freier Entscheidung.
Die Nutzung der Plattform begründet zu keinem Zeitpunkt eine Verpflichtung oder Erwartung, dass Patienten ihre Rezepte bei einer bestimmten Apotheke einlösen.
Medikamendo vermittelt keine Rezepte.
Medikamendo hat keinen Zugriff auf elektronische Gesundheitskarten, E-Rezept-Tokens oder vergleichbare technische Zugriffsmittel zur Einlösung von Rezepten.
E-Rezepte erhält die Apotheke ausschließlich über die Telematik-Infrastruktur der gematik, über CardLink oder über andere von der Apotheke selbst angebotene Übertragungswege.
Medikamendo ist nicht Teil der medizinischen oder pharmazeutischen Versorgungskette und übernimmt keine Versorgungsleistungen.
§2 Leistungen von Medikamendo
(1) Medikamendo stellt der Apotheke eine digitale Plattform zur Verfügung, über die diese ihre Sichtbarkeit erhöhen und Patienten im Rahmen zulässiger werblicher Kommunikation erreichen kann.
(2) Für Apotheken, die erstmals eine Werbevereinbarung mit Medikamendo abschließen, umfasst der Vertragsgegenstand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausschließlich den unentgeltlichen Leistungsumfang:
- Darstellung der Apotheke auf der Plattform Medikamendo.de
- Allgemeine werbliche Darstellung von Apothekenleistungen innerhalb der Plattform
- Bereitstellung von Informationsmöglichkeiten zu Verfügbarkeiten und organisatorischen Abläufen der Arzneimittelbereitstellung
- Möglichkeit zur digitalen Übermittlung organisatorischer Informationen an Patienten sowie – soweit gesetzlich zulässig – an Praxen
Werbliche Darstellungen erfolgen unabhängig davon, ob ein konkretes Rezept vorliegt oder eingelöst wird.
Insbesondere werden Apotheken nicht aufgrund der Ausstellung oder Einlösung eines bestimmten Rezepts ausgewählt oder angezeigt.
Eine Vermittlung von Rezepten oder eine Einflussnahme auf ärztliche Verordnungen ist nicht Bestandteil der Leistungen von Medikamendo.
(3) Ergänzend kann Medikamendo optionale entgeltliche Zusatzleistungen anbieten. Diese sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und können ausschließlich nach ausdrücklicher Aktivierung durch die Apotheke über ihr Medikamendo-Konto in Anspruch genommen werden.
(4) Medikamendo stellt der Apotheke ein Online-Konto zur Verfügung, über das sie Inhalte, Stammdaten, Verfügbarkeiten und Kommunikationsoptionen verwalten kann.
(5) Die Darstellung und Reihenfolge von Apotheken innerhalb der Plattform kann auf technischen Kriterien, geografischer Nähe, Verfügbarkeitsinformationen oder werblichen Parametern beruhen.
Eine Hervorhebung einzelner Apotheken stellt keine Empfehlung oder Zuweisung dar.
§3 Haftung und Rollen der Parteien
(1) Medikamendo haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der unter §2 beschriebenen werblichen Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Eine Haftung für die Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit oder inhaltliche Richtigkeit ärztlicher Verordnungen, Rezepte oder Medikationsentscheidungen wird ausgeschlossen, da Medikamendo selbst keine medizinischen oder pharmazeutischen Leistungen erbringt.
(3) Nach Übermittlung von Patientendaten an die Apotheke verarbeitet diese die Daten in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit.
(4) Medikamendo verarbeitet Daten im Rahmen der Plattformfunktionen ausschließlich in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit und nicht als Auftragsverarbeiter der Apotheke.
(5) Medikamendo schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg der über die Plattform dargestellten Werbemaßnahmen.
§4 Pflichten der Apotheke
(1) Die Apotheke nutzt die Leistungen von Medikamendo im Rahmen dieser Vereinbarung und der geltenden gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Apotheke verpflichtet sich zur sorgfältigen, sachgerechten und zeitnahen Ausführung der von ihr beworbenen Apothekenleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
(3) Die Apotheke stellt einen datenschutzkonformen Umgang mit den ihr übermittelten Daten sicher, insbesondere durch:
- Verpflichtung ihrer Mitarbeiter auf das Datengeheimnis
- Implementierung eines angemessenen Berechtigungskonzepts
- Einhaltung der DSGVO und sonstiger Datenschutzvorschriften
(4) Die Apotheke verpflichtet sich, ihre Stammdaten vollständig und aktuell zu halten.
(5) Die Apotheke darf die Plattform nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht durch:
- unzutreffende Angaben über Verfügbarkeiten
- irreführende Informationen gegenüber Patienten
- technische Manipulation der Plattformfunktionen.
(6) Die Apotheke erlaubt Medikamendo, sie als Referenz im Rahmen der Gewinnung weiterer Apotheken zu benennen.
§5 Vertragsbeginn und Laufzeit
(1) Der Vertrag tritt mit elektronischer Zustimmung der Apotheke in Kraft.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die elektronische Form genügt.
§6 Einhaltung rechtlicher Vorgaben
(1) Der Apotheke ist bekannt, dass zwischen ärztlichen und pharmazeutischen Leistungserbringern gesetzliche Zuweisungsverbote bestehen.
Diese werden durch die vorliegende Vereinbarung nicht berührt.
(2) Patienten werden weder mittelbar noch unmittelbar einer bestimmten Apotheke zugewiesen oder gezielt zugeführt.
(3) Medikamendo erhält keine Vergütung für die Einlösung eines konkreten Rezepts oder die Auswahl einer bestimmten Apotheke.
§7 Vergütung
(1) Vertragsgegenstand ist zum Zeitpunkt des erstmaligen Vertragsschlusses ausschließlich der kostenfreie Leistungsumfang.
Für die Nutzung dieses Leistungsumfangs fallen keine Entgelte, Vermittlungsprovisionen oder nutzungsabhängigen Gebühren an.
(2) Entgeltliche Zusatzleistungen können von der Apotheke freiwillig über ihr Medikamendo-Konto aktiviert werden.
(3) Die jeweils gültigen Preise für entgeltliche Zusatzleistungen werden der Apotheke vor Aktivierung im Medikamendo-Konto angezeigt und können dort eingesehen, gespeichert und ausgedruckt werden.
(4) Medikamendo ist berechtigt, Entgelte für Zusatzleistungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Die Apotheke wird hierüber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten informiert.
(5) Die Apotheke kann die jeweils betroffene Zusatzleistung bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich kündigen.
§8 Übergangsregelungen für bestehende Verträge
(1) Dieser Paragraph gilt für Apotheken, die vor Einführung der aktuellen Leistungsstruktur bereits eine Werbevereinbarung mit Medikamendo abgeschlossen haben.
(2) Mit Zustimmung zu dieser Vereinbarung werden frühere Werbevereinbarungen ersetzt.
(3) Bestehende kostenpflichtige Leistungen können als entgeltliche Zusatzleistungen fortgeführt werden.
(4) Ein automatischer Wechsel kostenpflichtiger Leistungen in den unentgeltlichen Leistungsumfang erfolgt nicht.
(5) Aktivierung, Änderung oder Deaktivierung entgeltlicher Zusatzleistungen erfolgt ausschließlich über das Medikamendo-Konto der Apotheke.
§9 Verfügbarkeit der Plattform
Medikamendo bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform. Eine jederzeitige und störungsfreie Verfügbarkeit kann jedoch nicht gewährleistet werden.
Insbesondere Wartungsarbeiten, technische Weiterentwicklungen oder Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Medikamendo können zu vorübergehenden Einschränkungen der Verfügbarkeit führen.
§10 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts Anwendung.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
§11 Textform
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform gemäß §126b BGB.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.